Versicherungskennzeichen als Nachweis für existierenden Haftpflicht-Versicherungsschutz müssen jährlich erneuert werden. Stichtag: Ab dem 1. März eines Jahres.
Elektromobilität liegt im Trend. Sofern es sich nicht um E-Scooter oder E-Bikes handelt, sind die Ansprüche an die nötigen „Stromtankstellen“ recht hoch.